Jegliche Lieferung der PolyTech GmbH erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die Anerkennung nachfolgender Bedingungen wird bei Erteilung eines Auftrags vorausgesetzt.
Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen bedürfen zur Verpflichtung der PolyTech GmbH einer schriftlichen Anerkennung.
1. Angebote
Jegliche Angebote der PolyTech GmbH sind in allen Teilen und jederzeit als freibleibend zu verstehen. Die Lieferfristen sind unverbindlich.
Die Angabe „circa“ ist folgendermaßen definiert, als dass dem Verkäufer eine Mengentoleranz von +/- 10 % eingeräumt wird.
2. Lieferung
Die Lieferfrist für Lieferungen der Firma PolyTech GmbH beginnt mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch die PolyTech GmbH. Ein Beginn noch vor der Beibringung ggfs. vom Kunden / von der Kundin zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben ist jedoch ausgeschlossen.
Des Weiteren setzen der Beginn sowie die Einhaltung angegebener Fristen die Abklärung jeglicher kaufmännischer und technischer Fragen voraus.
Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer /die Käuferin nach einer Setzung einer angemessenen Nachfrist zu einem Rücktritt vom noch nicht bereits erfüllten Teil des Vertrags.
Schadensersatzansprüche des Käufers / der Käuferin aufgrund verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
Sollten für die PolyTech GmbH Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers / der Käuferin bestehen, berechtigt dies die PolyTech GmbH, vom Liefervertrag, insofern dieser noch nicht bereits erfüllt ist, ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten oder alternativ die weitere Erfüllung des Liefervertrages in Abhängigkeit von Sicherheiten zu setzen bzw. eine Vorauszahlung einzufordern.
Im Falle des Auftretens von höherer Gewalt, unverschuldeter Störungen bzw. unvorhergesehener, unabwendbarer Ereignisse und / oder unzumutbarer Maßnahmen hat dies für die PolyTech GmbH für die Dauer und den Umfang der Beeinträchtigungen eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Lieferverpflichtungen zu Folge.
Material, das nicht binnen acht Tagen nach Terminüberschreitungen übernommen wird, berechtigt die PolyTech GmbH zu einer Berechnung von Lagerkosten für jeden weiteren Tag bzw. zur Rücksendung durch Spedition auf Kosten des Empfängers /der Empfängerin.
3. Versand
Mangels besonderer Vorschriften bezüglich des Versands verbleibt die Wahl des Beförderungsweges der PolyTech GmbH. Sämtliche Sendungen gehen auf Gefahr des Käufers / der Käuferin über. Dies trifft ebenfalls zu auf frachtfreie Lieferung sowie auf Rücksendungen. Bei Angabe lediglich des Bestimmungsortes, nicht aber „frei Werk“, ist der Käufer / die Käuferin für das Rollgeld zuständig.
4. Mängel
Soweit nicht eine offensichtliche Mangelhaftigkeit vorliegt, steht dem Kunden / der Kundin im Falle des Vorhandenseins von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
Dementsprechend ist der Kunde / die Kundin nur insoweit zur Zurückbehaltung berechtigt, als dass der einbehaltene Betrag eine angemessene Verhältnismäßigkeit zu den vorhandenen Mängeln sowie den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere der Mängelbeseitigung) aufweist.
Der Kunde / die Kundin ist zur Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten aufgrund von Mängeln nicht berechtigt, sofern er / sie sich mit fälligen Zahlungen im Verzug befindet und die Höhe des fälligen Betrags in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der ggfs. mit Mängeln behafteten Ware steht.
Die von der PolyTech GmbH gelieferte Ware ist vom Kunden / von der Kundin unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen sind innerhalb von drei Werktagen unverzüglich schriftlich unter Nennung von Bestelldaten, Verkaufsnummer, Rechnungsnummer bzw. Versandnummer zu rügen. Sowohl Rüge als auch Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben vor Verarbeitung, Verbindung und / oder Vermischung zu erfolgen. Verdeckte Mängel sind gleichfalls unverzüglich, ebenfalls binnen zwei Werktagen nach Entdecken, zu rügen.
5. Verpackung
(Einweg- / Europa- )Paletten, Gitterboxen etc. sind im Umtausch zu ersetzen. Sollte kein Ersatz erfolgen, ist die PolyTech GmbH zur Belastung der fehlenden Paletten mit einer Gebühr berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung jeglicher, von der PolyTech GmbH gegen den Kunden / die Kundin aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche, bleibt der Liefergegenstand Eigentum der PolyTech GmbH.
Dem Kunden / der Kundin ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts eine Verpfändung oder eine Sicherheitsübereignung untersagt.
Es ist lediglich Wiederverkäufern im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und unter der Voraussetzung der Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden / die Kundin gestattet, den Liefergegenstand weite zuveräußern.
Es ist durch den Kunden / die Kundin mit seiner*m / ihrer*m Abnehmer*in ebenfalls zu vereinbaren, dass der Erwerb des Eigentums des Abnehmers / der Abnehmerin erst mit dieser Zahlung erfolgt.
7. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen bzw. gemäß Angebot ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Im Falle, dass der PolyTech GmbH Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden / der Kundin entstehen, ist die PolyTech GmbH zur Widerrufung eingeräumter Zahlungsfristen sowie zur Forderung von Vorauskasse oder Nachnahme in bar berechtigt.
Insofern dass Akzepte oder Wechsel mit späteren Fälligkeiten bestehen, ist der PolyTech GmbH das Verlangen von Barzahlung gegen Rückgabe der Akzepte oder Wechsel vorbehalten.
Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist die PolyTech GmbH zur Berechnung von Zinsen in Höhe von 8,00 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt. Zahlungsverzug führt unverzüglich zu einer sofortigen Fälligkeit sämtlicher, auch gestundeter Forderungen.
8. Preis
Alle Preise sind rein netto ab Betrieb/Lager/Werk Zeppelinstr. 3, 87437 Kempten (Allgäu) zzgl. Umsatzsteuer in der Höhe, welche am Tag der Rechnungsstellung gültig ist.
Die Preise gelten ab Werk /Lager und sind grundsätzlich exklusive Verpackung sowie sonstiger Versand- und Transportkosten.
9. Haftungsausschluss
Höhere Gewalt, unverschuldete Störung sowie unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse und unzumutbare Maßnahmen befreien die PolyTech GmbH für die Dauer sowie den Umfang der Störung ganz oder teilweise von ihren Auftragsverpflichtungen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist D-87437 Kempten (Allgäu). Ausschließlicher Gerichtsstand ist D-87435 Kempten (Allgäu). Auf jegliche von der Firma PolyTech GmbH auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossene Verträge ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar.